|
Vorstellung von Schulsozialarbeiterin Ramona Buchner im Gemeinderat
Obing. Auf der Obinger Gemeinderatssitzung stellte die seit März an der Obinger Hauptschule mit 20 Wochenstunden tätige Schulsozialarbeiterin Ramona Buchner ihr umfangreiches Arbeitsfeld vor. Ihre Hauptaufgabe sei es, individuellen Beeinträchtigungen der Schüler entgegenzuwirken, die aus der Situation an der Schule, aber auch im familiären Umfeld entstehen können. Deshalb stehe die Einzelfallhilfe in den Sprechzeiten in ihrem Büro an der Schule im Mittelpunkt. Dazu kämen Elternbesuche und Hilfe bei der Berufswahl. Wenn es um Mobbingprobleme gehe, müsse sie klassenbezogen handeln, sie betreue auch das Streitschlichterprojekt an der Obinger Schule mit, bei dem Schüler selbst zur Lösung sozialer Konflikte tätig werden. »Ich will außerdem zur Verbesserung des Schulklimas beitragen, durch Veranstaltungen und die Unterstützung der Schülermitverwaltung.«
Ramona Buchner sieht ihr Tätigkeitsfeld nicht auf das Schulgelände begrenzt. Insbesondere am Herzen liegt ihr die Zusammenarbeit mit dem Obinger Jugendreferenten Daniel Lebert und den Betreibern und Nutzern des »Jugendtreffs“. Hier sieht sie allerdings großen Handlungsbedarf, die Betreuung des Jugendzentrums und des Treffpunkts von Jugendlichen vor der Tür auf dem Rathausplatz könne nicht allein auf den Schultern von Daniel Lebert lasten, und sie selber habe auch andere Schwerpunkte ihrer sozialpädagogischen Aktivitäten. Der Ramona Buchner begleitende Rektor der Volksschule Ludwig Bürger berichtete, dass das Beratungsangebot der Schulsozialarbeiterin sehr gut angenommen werde und die Schüler freiwillig in ihre Sprechstunde kämen. Die gute Akzeptanz bei den Lehrern könne er ebenfalls bestätigen. Bürger und Buchner kündigten an, dass ab 2010 die Tätigkeit der Schulsozialarbeiterin mit staatlicher Förderung auf die Grundschule erweitert werden könnte, sofern die Gemeinde bereit sei, dafür wieder ihren zwanzigprozentigen Anteil an den Kosten zu tragen. Damit könnte die Schulsozialarbeiterin noch mehr im Vorfeld präventiv werden, konnten Bürger und Buchner die Gemeinderäte überzeugen, so dass die Gemeinderäte ihre positive Stimmung dazu signalisierten. Bebauungsplan »Landmaschinen Freilinger«einen Schritt weiterDer Obinger Gemeinderat hatte sich schon mehrmals mit dem Bebauungsplan »Landmaschinen Freilinger«beschäftigt, der die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Grundstückes an der Wasserburger Straße festlegen soll, wenn der dort ansässige Landmaschinenbetrieb ins Gewerbegebiet aussiedeln sollte. Im April dieses Jahres war der Entwurf des Planungsbüros Alfons Rieder abgesegnet worden, der die im Verlauf einer bereits Jahre stattfindenden Diskussion von Gemeinderäten geäußerten Bedenken gegen die Reduzierung der Abstandsflächen gegenüber den in der Bayerischen Bauordnung vorgesehenen Werten teilweise berücksichtigt, gleichzeitig sich bemüht hatte, einem potentiellen Investor eine möglichst weitgehende Ausnutzung des Grundstücks zu ermöglichen. Die zu diesem Entwurf vorliegenden Stellungnahmen hatte der Gemeinderat jetzt abzuwägen. Wesentliche Einwendungen kamen vor allem von den Nachbarn an der Ameranger Straße, die wiederum die Verkürzung der Abstandsflächen und die Dichte der Bebauung monierten. Außerdem sahen sie in der Festlegung als Mischgebiet ihre Rechte als Anlieger verletzt, solange darin keinerlei Bestimmungen enthalten seien über die zulässige Gewerbenutzung bzw. deren mögliche Immissionen in die benachbarten Grundstücke und deren verkehrliche Folgen sowie die brandschutztechnischen Belange. Bis auf drei Gegenstimmen kam der Gemeinderat bei der Abwägung der nachbarschaftlichen Rechte gegenüber der Überplanung des Grundstückes zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde das Recht zur Verkürzung der Abstandsflächen habe, da im dicht bebauten Ortskern besondere örtliche Bedingungen gegeben seien. Die Ausnahmeregelung wurde damit begründet, dass sich bei einer Neubebauung gemäß dem vorliegenden Bebauungsplan die Situation hinsichtlich Versiegelung des Bodens und Dichte der Bebauung gegenüber dem Ist-Zustand verbessern werde. Ob dieser Zustand möglicherweise nicht rechtmäßig zustandegekommen sei, habe die Gemeinde bei ihren Festsetzungen nicht zu berücksichtigen. Honau, Stockham, Größenberg, Schlaipfering an Kienberger KanalnetzDer Gemeinderat Obing stimmte der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Kienberg über den Betrieb gemeinsam genutzter Abwässerkanäle und die Überlassung von Einwohner-Anteilen an der Kläranlage Tacherting zu. Durch die Bereitschaft der Gemeinde Kienberg, von den ihnen zugeordneten 1580 Einwohnergleichwerten 200 an Obing abzugeben wird der Anschluss der Obinger Ortsteile Honau, Größenberg, Schlaipfering und Stockham an das Kienberger Kanalnetz ermöglicht und damit deren Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung. Rechtlich ist die Abwasserentsorgung von Honau, Größenberg, Schlaipfering und Stockham aber Teil der Obinger Kanalisation, d.h. ihre Bewohner müssen die Obinger Abwassergebühren bezahlen. Die Gemeinde Obing wird ein neues Prüfgerät für Atemschutzmasken anschaffen, damit die Freiwillige Feuerwehr Obing weiterhin ihre Lungenautomaten selbst überprüfen kann. Zwar wäre es auch möglich, diese Kontrolle bei der Trostberger Feuerwehr durchführen zu lassen. Zu den dann fälligen Gebühren kämen allerdings noch Kosten für zusätzliche Atemschutzgeräte, damit genügend vor Ort seien, wenn die schon gebrauchten bei der Prüfung in Trostberg sind, hieß es. Außerdem hatte die Feuerwehr Obing die Gemeinde darüber informiert, dass ein Großteil der für die Atemschutzmaskenprüfung nötigen Einrichtungsgegenstände für das neue Feuerwehrhaus auf jeden Fall angeschafft werden müssten.
Bauen im Außenbereich in Sonderfällen ermöglichtSehr positiv schätzte der Obinger Gemeinderat die Aus- und Umbaupläne Thomas Mitterers für sein Anwesen in Ilzham ein, die die Räumlichkeiten für die Nutzung als eine Art Jugendherberge im Rahmen des Konzepts »Lernort Bauernhof«noch tauglicher machen, unter anderem durch den Einbau eines Aufenthaltsraums im ehemaligen Stallgebäude. Dem Bauantrag wurde zugestimmt, einer rechtlichen Klärung bedarf noch die Frage, ob die Vermehrung der Schlafgelegenheiten durch Strohsäcke auf die Gesamtzahl von 55 im Rahmen eines »mitgezogenen«Betriebszweiges der Landwirtschaft möglich ist und somit der Privilegierung von der Landwirtschaft zugeordneten Vorhaben im Außenbereich unterliegt. Ebenfalls ums Bauen im Außenbereich ging es bei dem Antrag von Johann Niedl aus Gallertsham auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung für das bestehende Austragshaus auf seinem Anwesen. Einige Gemeinderäte sahen hier die Gefahr, dass damit die Nutzung eines Wohnhauses im Außenbereich außerhalb eines familiären Zusammenhangs zu dem landwirtschaftlichen Betrieb erleichtert würde, was als Präzedenzfall gewertet werden könnte. Bürgermeister Hans Thurner sah allerdings in der Tatsache eine Besonderheit, dass es auf dem Hof ein neues Betriebsleiterwohnhaus und ein altes denkmalgeschütztes Anwesen gibt, und befürwortete in diesem Sonderfall die Ausweisung des bisherigen Austragshauses als sonstiges Wohnhaus wie auch die Mehrheit des Gemeinderates. Ohne Probleme ging die Genehmigung des Vorbescheids zur Errichtung eines Altenteil-Wohnhauses mit Garage auf dem Anwesen von Maria und Valentin Furtner in Unterpirach vonstatten, ebenso die Zustimmung zu dem Antrag von Wolfgang Maier aus Reiterberg zur Erweiterung seiner Biogasanlage unter anderem durch den Bau eines Generatorengebäudes. Außerdem wurde noch dem Antrag von Herbert Richter zugestimmt, das Glashaus im Obergeschoss des Apothekengebäudes in der Bahnhofsstraße durch einen gemauerten Wohnraum zu ersetzen. Bild: Schulsozialarbeiterin Ramona Buchner
Foto: Graichen |